Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der ONE Kitchen GmbH, Wien (im Folgenden „Adventure Catering“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Adventure Catering ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts nicht entgegenstehen.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Tippfehler im Fact Sheet vorbehalten. Verbindlich sind ausschließlich die Preise in der Kalkulation bzw. im bestätigten Angebot.

Werden bei einer Veranstaltung Flaschen von Gästen mitgenommen, behalten wir uns vor, das Flaschenpfand (EUR 0,25 pro Flasche) in Rechnung zu stellen.

3. Leistung

Adventure Catering verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen und die Veranstaltung zeitgerecht und mängelfrei durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen, Getränken und Infrastruktur wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.

4. Auftragsbestätigung

Eine Beauftragung von Adventure Catering kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Unvorhersehbare Leistungen, die über die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot hinausgehen, werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

5. Unkostenbeitrag

Ein erstes, allgemeines Angebot ist in der Regel kostenlos. Wünscht der Kunde ein weiteres, detailliertes Angebot und kommt in der Folge kein Vertrag zustande, ist Adventure Catering berechtigt, für die Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung nach Aufwand und Spesen zu verrechnen. Ein vom Kunden gewünschtes Probeessen wird gesondert verrechnet. Die Stornierung verbindlich reservierter Termine ist in Höhe der bereits entstandenen Kosten kostenpflichtig.

6. Geringfügige Änderungen

Bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot (z. B. Lieferengpässe oder massiv gestiegene Einkaufspreise) behält sich Adventure Catering vor, die Leistungen nach Absprache mit dem Kunden geringfügig und sachlich gerechtfertigt anzupassen, und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserfüllung.

7. Änderungen / Gästeanzahl

Änderungen eines bestätigten Angebots sowie der Gästeanzahl sind spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung, nach Möglichkeit schriftlich, bekanntzugeben. Bei späteren Änderungen oder Unterschreitung der Gästeanzahl ist Adventure Catering berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Leistung bzw. Gästeanzahl zu verrechnen.

8. Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert < 2.500 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 08 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos
  • 07 – 01 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert > 2.500 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: die entstandenen Kosten werden verrechnet
  • 19 – 07 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • 07 – 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert > 10.000 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 40 Tage vor der Veranstaltung: die entstandenen Kosten werden verrechnet
  • 39 – 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen
  • 29 – 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • 13 – 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Adventure Catering kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Beizug eines Dritten

Adventure Catering ist berechtigt, Vertragsleistungen bei Bedarf ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen oder Dritte beizuziehen. Diese müssen in gleicher oder ähnlicher Weise zur Auftragsausführung in der Lage sein. Adventure Catering verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion der Dritten.

10. Leihartikel und Equipment

Nimmt der Kunde vor Ort kein Servicepersonal von Adventure Catering in Anspruch, ist er für das überlassene Leihgut (z. B. Gläser, Besteck, Tassen, Schüsseln, Platten, Transportbehälter, Geräte) ab Übergabe bis zur Rückgabe verantwortlich. Fehlende oder beschädigte Leihartikel werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturpreis verrechnet. Bestelltes, aber nicht benötigtes Equipment wird aufgrund der Vorbereitungs-, Liefer- und Reinigungsarbeiten dennoch verrechnet.

11. Haftung und Schadenersatz

11.1 Adventure Catering haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

11.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – gegenüber Verbrauchern – für Schäden an Sachen, die der Kunde Adventure Catering zur Bearbeitung übergeben hat.

11.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, außer bei Vorsatz und Personenschäden, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach mit 50 % des Auftragswerts (netto) der betroffenen Veranstaltung begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11.4 Für Gegenstände, die der Kunde oder seine Gäste einbringen (z. B. Garderobe, Wertgegenstände, Dekoration), übernimmt Adventure Catering keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden.

11.5 Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

11.6 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Adventure Catering.

12. Haftung des Kunden:

12.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Leihartikeln, Equipment, Fahrzeugen und sonstigem Eigentum von Adventure Catering, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

12.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarten Leistungen geeignet ist (insbesondere Zufahrt, Ladezonen, Strom- und Wasseranschlüsse, Arbeitsflächen, behördliche Genehmigungen). Mehraufwände und Schäden, die aus einer ungeeigneten oder nicht zugänglichen Location entstehen, trägt der Kunde.

12.3 Schäden an der Location oder am Eigentum Dritter, die Adventure Catering oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, sind unverzüglich, spätestens jedoch am Veranstaltungstag, dem anwesenden Personal oder schriftlich an office@catering.at zu melden, damit der Schaden dokumentiert werden kann.

13. Allergene und Lebensmittelsicherheit

13.1 Informationen zu Allergenen gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) stellt Adventure Catering auf Anfrage bzw. vor Ort zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsbedürfnisse der Gäste spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekanntzugeben und diese Informationen an seine Gäste weiterzugeben.

13.2 Trotz sorgfältiger Zubereitung können Spuren von Allergenen aufgrund der Verarbeitung in derselben Küche nicht vollständig ausgeschlossen werden.

13.3 Speisen und Getränke sind zum Verzehr während der Veranstaltung bestimmt. Für Speisen, die auf Wunsch des Kunden oder von Gästen nach Veranstaltungsende mitgenommen, nicht gekühlt gelagert oder zu einem späteren Zeitpunkt verzehrt werden, übernimmt Adventure Catering keine Haftung.

14. Beanstandungen und Gewährleistung

14.1 Mängel sind nach Möglichkeit sofort während der Veranstaltung dem verantwortlichen Personal von Adventure Catering zu melden, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

14.2 Ist der Kunde Unternehmer, sind Mängel bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst spätestens 3 Werktage nach der Veranstaltung schriftlich an office@catering.at zu rügen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

15. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemie, Streik, Unwetter), nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits nachweislich entstandene Kosten (z. B. eingekaufte Waren, Fremdleistungen) sind vom Kunden zu ersetzen; darüber hinaus bestehen keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche.

Bei den in der Kalkulation angeführten Getränken handelt es sich um eine Schätzung unserer Sales Mitarbeiter. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Getränkeverbrauch und kann vom Angebot abweichen.

16. Personalstunden und Feiertagszuschläge

Servicepersonal wird nach tatsächlich geleisteten Stunden zum im Angebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet; eine dort angegebene Mindesteinsatzdauer wird jedenfalls verrechnet. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort und endet nach Abschluss der Abbau- und Aufräumarbeiten; angefangene halbe Stunden werden als halbe Stunde verrechnet. Die Stunden werden von der Einsatzleitung von Adventure Catering aufgezeichnet und können jederzeit vom Kunden oder einer von ihm benannten Ansprechperson eingesehen oder angefordert werden. Wird die Aufzeichnung nicht vor Ort bestätigt, gilt sie als anerkannt, sofern der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich widerspricht. Verlängerungen der Einsatzzeit auf Wunsch des Kunden werden zum vereinbarten Stundensatz zusätzlich verrechnet.

Für den Einsatz von Personal an gesetzlichen Feiertagen wird ein Aufschlag von 100 % pro geleisteter Stunde verrechnet (Feiertagsarbeitsentgelt).

17. Getränkeabrechnung

Die in der Kalkulation angeführten Getränkemengen sind eine Schätzung. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Verbrauch; der Rechnungsbetrag kann daher vom Angebot abweichen.

18. Rechnung und Zahlung

Adventure Catering verrechnet vor der Veranstaltung eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags, zahlbar spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung. Die Restzahlung inklusive eventueller Zusatzleistungen ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Einwände gegen Rechnungen sind binnen 7 Tagen schriftlich an office@catering.at zu richten. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Adventure Catering ist Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung

Wien am 25.04.2025

April 2025 (ersetzt alle vorhergehenden Versionen)