Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für die ONE Kitchen GmbH, Wien; im Folgenden Adventure Catering genannt.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Tippfehler im Fact Sheet vorbehalten. Die einzigen verbindlichen Preise sind jene in der Kalkulation.

3. Leistung

Adventure Catering verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich eine Veranstaltung zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen, Getränken und Infrastruktur wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. 

4. Auftragsbestätigung

Eine Beauftragung von Adventure Catering kann in mündlicher oder schriftlicher erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung an Adventure Catering kommt der Auftrag zustande. Allfällige, unabsehbare, über die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot hinausgehende Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Unkostenbeitrag

In der Regel erfolgt ein erstes, allgemeines Offert kostenlos. Wünscht der Kunde ein zweites, detailliertes Offert und kommt ein Vertrag später nicht zustande, ist Adventure Catering berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Stornierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

6. Geringfügige Änderungen

Adventure Catering behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z. B. aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

7. Änderungen / Gästeanzahl

Eine Änderung eines bereits bestätigten Angebotes, sowie der Gästeanzahl für die Veranstaltung muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglichen Änderungen oder Unterschreitung der Gästeanzahl hat Adventure Catering das Recht, die ursprünglich vereinbarte Leistung bzw. Gästeanzahl in Rechnung zu stellen.

8. Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert < 2.500 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 08 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos

  • 07 - 01 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert > 2.500 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: die entstandenen Kosten werden verrechnet

  • 19 - 07 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 07 - 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Stornierung von Veranstaltungen mit Auftragswert > 10.000 EUR

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 40 Tage vor der Veranstaltung: die entstandenen Kosten werden verrechnet

  • 39 - 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen

  • 29 - 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 13 - 00 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

9. Beizug eines Dritten

Adventure Catering ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Adventure Catering verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

10. Beschädigungen

Sollten Sie vor Ort kein Servierpersonal von uns in Anspruch nehmen, so bitten wir Sie um Verständnis, dass fehlende oder beschädigte Leihartikel wie Gläser, Besteck, Tassen, Schüsseln, Platten, Transportbehälter etc. zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet werden. Sollte Equipment bestellt werden, aber nicht benötigt werden, so wird dieses dennoch aufgrund der anfallenden Vorbereitungs-, Liefer- und Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. 

11. Feiertagszuschläge

Für den Einsatz von Personal an gesetzlichen Feiertagen wird ein Aufschlag von 100% pro geleistete Stunde verrechnet. (Feiertagsarbeitsentgelt)

12. Getränkeabrechnung

Bei den in der Kalkulation angeführten Getränken handelt es sich um eine Schätzung unserer Sales Mitarbeiter. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Getränkeverbrauch und kann vom Angebot abweichen.

13. Rechnung und Zahlung

Adventure Catering erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung der Veranstaltung. Diese Akontozahlung beträgt 50% des Gesamtbetrags, zahlbar spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Erhalt der Rechnung, sofort ohne Abzug zahlbar. Ein Widerspruch gegen zugestellte Rechnungen muss binnen 7 Tagen in schriftlicher Form an office[@]catering.at erfolgen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag mit Adventure Catering ist:

Wien, Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung


Wien am 25.04.2023

April 2023 (ersetzt alle vorhergehenden Versionen)